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Schweißerqualifikationen dokumentieren

Eine Schweißer-Prüfungsbescheinigung bleibt nur gültig, wenn sie laufend bestätigt wird. Hier steht, was in die Qualifikationsakte gehört und welche Fristen Sie darin führen.

Grundlage ist EN ISO 9606-1:2017 (in Deutschland DIN EN ISO 9606-1) für Stähle; sie entspricht inhaltlich ISO 9606-1:2012 einschließlich Korrigendum. Für Aluminium gilt ISO 9606-2.

Was in die Qualifikationsakte gehört

  • die Prüfungsbescheinigung — die Qualifikation beginnt mit dem Tag, an dem das Prüfstück geschweißt wurde, sofern die Prüfungen bestanden sind (Abschnitt 9.1),
  • die auf der Bescheinigung angegebene Revalidierungsmethode a), b) oder c) nach Abschnitt 9.3,
  • die Bestätigungen im 6-Monats-Takt (Abschnitt 9.2),
  • bei Methode b) die Aufzeichnungen der Prüfungen an zwei Schweißungen, bei Methode c) die Nachweise über Schweißungen akzeptabler Qualität.

6-Monats-Bestätigung

Die Qualifikation eines Schweißers für einen Prozess ist alle 6 Monate zu bestätigen — durch die für die Schweißtätigkeiten verantwortliche Person oder durch den Prüfer beziehungsweise die Prüfstelle. Bestätigt wird, dass der Schweißer im Geltungsbereich seiner Qualifikation gearbeitet hat; die Gültigkeit verlängert sich damit um weitere 6 Monate (Abschnitt 9.2). Das gilt für alle drei Revalidierungsmethoden. Fehlt die Bestätigung, wird die Bescheinigung ungültig (Abschnitt 9.1).

Revalidierung: welche Methode was verlangt

Revalidiert wird durch einen Prüfer oder eine Prüfstelle. Abschnitt 9.3 kennt drei Methoden:

  1. Wiederholungsprüfung des Schweißers alle 3 Jahre.
  2. Prüfung von zwei Schweißungen alle 2 Jahre: zwei Schweißungen aus den letzten 6 Monaten der Gültigkeit werden durch Durchstrahlungs-, Ultraschall- oder zerstörende Prüfung geprüft und aufgezeichnet. Die Bewertung folgt Abschnitt 7; die geprüften Schweißungen bilden die ursprünglichen Prüfbedingungen nach, mit Ausnahme von Dicke und Außendurchmesser. Das revalidiert die Qualifikation für weitere 2 Jahre.
  3. Gültigkeit ohne feste Frist, solange nach Abschnitt 9.2 bestätigt wird und alle Bedingungen erfüllt sind: Der Schweißer arbeitet für denselben Hersteller, für den er qualifiziert wurde und der für die Herstellung des Produkts verantwortlich ist; das Qualitätsprogramm des Herstellers ist nach ISO 3834-2 oder ISO 3834-3 verifiziert; der Hersteller hat dokumentiert, dass der Schweißer Schweißungen akzeptabler Qualität nach den Anwendungsnormen hergestellt hat — bestätigt für Schweißposition, Nahtart und Badsicherung.

Wie die Schweißerprüfung abläuft und welchen Geltungsbereich eine Prüfung abdeckt, steht auf ISO 9606-1: Schweißerprüfung, Schweißerschein und Gültigkeit bei stahlnorm.de.

Qualifikationen digital führen

SchweißDoku verwaltet Schweißerqualifikationen nach ISO 9606-1 und ISO 9606-2 zentral. Ablaufende Qualifikationen stehen mit ihrer Restlaufzeit im Dashboard, bevor die Frist erreicht ist, und 6-Monats-Bestätigungen erfassen und dokumentieren Sie digital.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die 6-Monats-Bestätigung fehlt?

Nach ISO 9606-1, Abschnitt 9.1, muss die Prüfungsbescheinigung alle 6 Monate bestätigt werden, sonst wird sie ungültig. Das gilt unabhängig davon, welche Revalidierungsmethode auf der Bescheinigung steht (Abschnitt 9.2).

Wer darf die 6-Monats-Bestätigung ausstellen?

Die für die Schweißtätigkeiten verantwortliche Person oder der Prüfer beziehungsweise die Prüfstelle. Bestätigt wird je Prozess, dass der Schweißer im Geltungsbereich seiner Qualifikation gearbeitet hat; damit verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate (ISO 9606-1, Abschnitt 9.2).

Wo steht, welche Revalidierungsmethode gilt?

Auf der Prüfungsbescheinigung selbst: ISO 9606-1, Abschnitt 9.1, verlangt, dass die gewählte Methode a), b) oder c) nach Abschnitt 9.3 bereits bei der Ausstellung dort angegeben wird.

Was steht in der Kurzbezeichnung einer Schweißer-Prüfungsbescheinigung?

ISO 9606-1, Abschnitt 11, legt die Reihenfolge fest: zuerst die Normnummer, danach die wesentlichen Variablen — Schweißprozess, Produktform (Blech oder Rohr), Nahtart, Gruppe des Schweißzusatzes beziehungsweise beim Schweißen ohne Zusatz die Grundwerkstoffgruppe, Art des Schweißzusatzes, Abmessungen des Prüfstücks, Schweißposition und Einzelheiten der Naht. Schutz- und Formiergas stehen nicht in der Bezeichnung, aber auf der Bescheinigung.