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DIN EN 1090 – Ausführungsklassen, WPK und CE-Kennzeichnung für Stahl- und Metallbaubetriebe

Seit 2014 ist die CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1090 für Stahlbauteile in der EU verpflichtend. Was das für Ihren Betrieb bedeutet – und welche Dokumente Sie zwingend brauchen.

Was ist DIN EN 1090?

DIN EN 1090 ist die europäische Norm für die Ausführung von Stahltragwerken (Teil 2) und Aluminiumtragwerken (Teil 3). Sie regelt die technischen Anforderungen an die Herstellung tragender Bauteile aus Stahl und Aluminium, die in Bauwerken eingesetzt werden.

Seit dem 1. Juli 2014 müssen alle Hersteller von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen, die in den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen, ihre Produkte nach DIN EN 1090 zertifizieren lassen und mit dem CE-Zeichen kennzeichnen.

Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4

DIN EN 1090-2 unterscheidet vier Ausführungsklassen (Execution Classes, kurz EXC), die sich nach Schadenskonsequenz, Beanspruchungsart und eingesetzten Werkstoffen richten:

  • EXC1: Geringste Anforderungen. Nicht tragende Bauteile, kleine Konstruktionen mit geringer Schadenskonsequenz (z. B. Treppen im Wohnungsbau).
  • EXC2: Standardanforderungen für die meisten Stahl- und Metallbaubetriebe. Typische Hallen, Industriebauten, Brücken mit geringer Spannweite.
  • EXC3: Erhöhte Anforderungen. Kranbahnen, größere Brücken, Bauteile mit hoher zyklischer Beanspruchung.
  • EXC4: Höchste Anforderungen. Sonderbauwerke mit extremen Schadenskonsequenzen (z. B. Offshore, kerntechnische Anlagen).

Für die meisten mittelständischen Stahl- und Metallbaubetriebe ist EXC2 die relevante Klasse. Betriebe mit Kranbahnbau oder Brückenbauprojekten benötigen zusätzlich eine EXC3-Zertifizierung.

Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)

Das Herzstück der EN 1090-Zertifizierung ist die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK). Sie umfasst alle betrieblichen Maßnahmen, die sicherstellen, dass hergestellte Bauteile dauerhaft die geforderten Eigenschaften erfüllen.

Die WPK muss dokumentieren:

  • Schweißanweisungen (WPS) für alle eingesetzten Schweißverfahren, Werkstoffe und Nahtarten
  • Schweißerqualifikationsnachweise nach ISO 9606 für alle schweißenden Mitarbeiter
  • Verfahrensprüfungen (WPQR) nach ISO 15614 als Grundlage für die WPS
  • Werkstoffzertifikate für alle verwendeten Grundwerkstoffe und Zusatzwerkstoffe
  • Prüfprotokolle (Nahtprüfung, ZfP-Protokolle)
  • Verzeichnis aller Schweißer mit aktuellem Qualifikationsstatus

Schweißkoordinator nach EN 1090

Ab EXC2 ist ein verantwortlicher Schweißkoordinator (Responsible Welding Coordinator, RWC) mit nachgewiesener schweißtechnischer Qualifikation vorgeschrieben. Die Anforderungen richten sich nach EN ISO 14731:

  • EXC2 + niedrige Stähle bis S275: Schweißaufsichtsperson (SFQ – spezifisches technisches Wissen)
  • EXC2 + höherfeste Stähle: Schweißtechniker (IWT) oder Schweißfachingenieur (IWE)
  • EXC3/EXC4: Schweißfachingenieur (IWE)

WPS-Anforderungen nach EN 1090-2

Jede Schweißanweisung (WPS) nach EN 1090 muss die Anforderungen der ISO 15609 erfüllen und auf einer qualifizierten Verfahrensprüfung (WPQR nach ISO 15614) oder einer anerkannten Vorqualifikation basieren.

Wichtig: Für EXC2 und EXC3 sind nur qualifizierte WPS zulässig (nicht vereinfachte). Die Anzahl der benötigten WPS hängt von den eingesetzten Grundwerkstoffen, Schweißverfahren, Nahtarten und Positionen ab – typischerweise 5 bis 50 WPS für einen mittelständischen Metallbaubetrieb.

Zertifizierungsablauf Schritt für Schritt

  1. Ausführungsklassen festlegen: Welche EXC-Klassen für Ihre Produkte erforderlich sind (Klärung mit Bauherr / Planer).
  2. WPK-Dokumentation aufbauen: WPS, WPQR, Schweißerqualifikationen, Schweißerverzeichnis.
  3. Zertifizierungsstelle wählen: Akkreditierte Stelle (z. B. TÜV, DEKRA, SLV) beauftragen.
  4. Erstinspektion: Audit der WPK-Dokumentation und Betriebsbegehung durch den Prüfer.
  5. CE-Kennzeichnung: Nach erfolgreicher Zertifizierung dürfen Bauteile mit CE-Zeichen versehen werden.
  6. Überwachungsaudits: Jährliche Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle.

Häufige Fehler bei EN 1090-Audits

  • WPS abgelaufen oder nicht für die tatsächlich eingesetzten Verfahren/Werkstoffe gültig
  • Schweißerqualifikationen nicht rechtzeitig verlängert (6-Monats-Regel!)
  • Fehlende Werkstoffzertifikate für Grundwerkstoffe
  • Keine dokumentierten Nahtprüfungen (Sichtprüfung, ZfP nach EN 1090-2 Anhang B)
  • Schweißkoordinator nicht offiziell bestellt oder ohne ausreichende Qualifikation

Schweißdokumentation digital verwalten

Die Komplexität der WPK-Dokumentation wächst mit der Anzahl der WPS, Schweißer und Projekte. Digitale Lösungen wie SchweißDoku bieten automatische Fristwarnungen für Schweißerqualifikationen, WPS-Vorlagen nach EN 1090 und Audit-Pakete auf Knopfdruck.

Häufige Fragen

Welche Ausführungsklasse gilt für meinen Betrieb?

Die Ausführungsklasse richtet sich nach Schadenskonsequenz, Beanspruchungsart und Werkstoff. EXC2 gilt für die meisten Stahlbaubetriebe mit typischen Hoch- und Industriebauten. EXC3 ist bei erhöhten Anforderungen (z. B. Brücken, Kranbahnen) erforderlich.

Was muss die WPK enthalten?

Die Werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090 umfasst: Schweißanweisungen (WPS), Schweißerqualifikationsnachweise, Verfahrensprüfungen (WPQR), Werkstoffzertifikate, Prüfprotokolle und ein aktuelles Verzeichnis aller Schweißer.

Wie lange dauert die EN 1090-Zertifizierung?

Bei guter Vorbereitung 3–6 Monate. Die Zeitspanne hängt von der Vollständigkeit der bestehenden Dokumentation, der gewählten Zertifizierungsstelle und den Ausführungsklassen ab.

Muss ich für EXC2 und EXC3 separate WPS haben?

Eine WPS kann für beide Ausführungsklassen gültig sein, wenn die Verfahrensprüfung (WPQR) die Anforderungen beider Klassen erfüllt. Entscheidend sind die Nahtqualitätsanforderungen nach ISO 5817.