Zum Inhalt springen
SchweißDoku LogoSchweißDoku

8 min Lesezeit

EN 1090 Zertifizierung – der Ablauf für Betriebe

Wer tragende Stahl- oder Aluminiumbauteile im Anwendungsbereich der DIN EN 1090-1:2012-02 in Verkehr bringt, braucht eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle. Diese Seite zeigt, welche Schritte der Betrieb selbst leistet, was die Zertifizierungsstelle übernimmt – und welche Fristen wirklich in der Norm stehen.

Was genau wird zertifiziert?

Zertifiziert wird nicht das einzelne Bauteil, sondern die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers. Die Grundlage dafür ist EN 1090-1:2009+A1:2011 (deutsche Ausgabe DIN EN 1090-1:2012-02) – die Norm zur Konformitätsbewertung tragender Stahl- und Aluminiumbauteile. Mit dem Nachweis darf der Betrieb seine Bauteile CE-kennzeichnen und eine Leistungserklärung ausstellen.

Der Anwendungsbereich ist dabei nicht lückenlos: §1 der Norm nimmt abgehängte Decken sowie Schienen und Schwellen von Eisenbahnsystemen ausdrücklich aus, und die Anmerkung zu §1 stellt klar, dass Sonderregelungen für bestimmte Bauteile Vorrang vor EN 1090-1 haben; genannt wird dort EN 13084-7 für einschalige Schornsteine aus Stahl und Stahlinnenrohre. Ob Ihr Erzeugnis unter EN 1090-1 fällt, ist deshalb der erste zu klärende Punkt, nicht der letzte.

Die Ausführungsregeln selbst stehen in einer anderen Norm: EN 1090-2 mit den Ausführungsklassen EXC1 bis EXC4. Die beiden Teile gehören zusammen – der eine regelt den Nachweis, der andere die Ausführung.

Die Aufgabenteilung: Betrieb und Zertifizierungsstelle

EN 1090-1:2009+A1:2011 verteilt die Aufgaben in Tabelle ZA.3 eindeutig. Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen:

  • Der Hersteller führt die Erstprüfung durch (§6.2) und betreibt die werkseigene Produktionskontrolle (§6.3).
  • Die Zertifizierungsstelle übernimmt die Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie deren laufende Überwachung. Anhang B beschreibt beides: Tabelle B.1 die Erstinspektion, Tabelle B.2 die laufende Überwachung.

Die Vorbereitung liegt damit vollständig beim Betrieb. Eine Zertifizierungsstelle prüft, was da ist – sie baut es nicht auf.

Was der Betrieb vorbereiten muss

  1. Ausführungsklasse klären. EN 1090-2:2018 verlangt in §4.1.2, dass die Ausführungsspezifikation die Ausführungsklasse EXC1 bis EXC4 festlegt; nach DVS-Merkblatt 1711 (08/2016) §2.2 tut das in der Regel derjenige, der die Bemessung beziehungsweise die Bauteilspezifikation erstellt – Auftraggeber oder Tragwerksplaner, nicht der ausführende Betrieb. Ohne diese Angabe lässt sich der Umfang der Zertifizierung nicht bestimmen.
  2. Schweißaufsicht benennen. EN 1090-1:2009+A1:2011 führt EN ISO 14731 als normative Verweisung; die Aufgaben und die Verantwortung der Schweißaufsichtsperson richten sich danach. Welche Qualifikation im Einzelfall gefordert ist, hängt von Ausführungsklasse, Werkstoff und Bauteil ab – das ist die Frage, die Sie mit Ihrer Zertifizierungsstelle vorab klären sollten.
  3. ISO-3834-Stufe zuordnen. EN 1090-2:2018 verknüpft die Ausführungsklassen mit den Stufen der ISO 3834: EXC1 mit EN ISO 3834-4, EXC2 mit EN ISO 3834-3, EXC3 und EXC4 mit EN ISO 3834-2. Details dazu auf der Seite ISO 3834 für Schweißbetriebe.
  4. Schweißtechnische Dokumentation aufbauen. Qualifizierte Schweißanweisungen (WPS), die zugehörigen Verfahrensprüfungen (WPQR) und gültige Schweißerqualifikationen sind der Kern dessen, was bei der Erstinspektion auf dem Tisch liegt.
  5. Erstprüfung und WPK betreiben. Erst wenn die werkseigene Produktionskontrolle tatsächlich läuft – nicht nur auf dem Papier existiert – ist die Erstinspektion sinnvoll.

Der häufigste Stolperstein: „Wir haben doch ISO 9001“

EN 1090-1:2009+A1:2011 formuliert in §6.3.1, dass ein WPK-System, das den Anforderungen von EN ISO 9001 entspricht und den Anforderungen dieser Norm angepasst wurde, als ausreichend gilt. Der Nebensatz ist die eigentliche Arbeit: Ein unverändertes ISO-9001-System bildet die schweißtechnischen Anforderungen nicht ab. Wer mit „wir sind ja ISO 9001 zertifiziert“ in die Erstinspektion geht, holt sich Abweichungen.

Überwachungsrhythmus und Laufzeit – was die Norm sagt

Den Rhythmus der laufenden Überwachung nennt DIN EN 1090-1:2012-02 in Anhang B: Nach B.4.1 ist die erste Inspektion ein Jahr nach der Erstinspektion durchzuführen, Tabelle B.3 („Übliche Überwachungsintervalle“) gibt danach für EXC1 und EXC2 die Folge 1–2–3–3 Jahre vor, für EXC3 und EXC4 die Folge 1–1–2–3–3 Jahre. Wird in Abständen von zwei oder drei Jahren überwacht, verlangt B.4.3 dazwischen eine jährliche Erklärung des Herstellers.

Eine feste Laufzeit des Zertifikats schreibt die Norm dagegen nicht vor; ZA.2.3 verlangt im beigefügten Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle allerdings die Angabe „Bedingungen und Gültigkeitsdauer des Zertifikates, sofern zutreffend“. Das DVS-Merkblatt 1711 (08/2016) hält in §3.5.2 fest, dass Zertifikate über die Konformität der WPK unbefristet gültig sind, solange sich die Bestimmungen der EN 1090-1 nicht ändern und sich die Bedingungen beim Hersteller nicht wesentlich geändert haben; nach Ermessen der Zertifizierungsstelle können Zertifikate zudem befristet werden. Genauso wenig lässt sich eine allgemeingültige Frist für die Schweißaufsicht aus Anhang B ableiten – dort ist der Wechsel der verantwortlichen Schweißaufsicht in B.4.1 b) nur ein Auslöser für ein verkürztes Überwachungsintervall, keine eigene Frist. Begegnet Ihnen eine feste Jahresangabe ohne Quelle, prüfen Sie sie an diesen Stellen der Norm oder am Zertifizierungsprogramm Ihrer Stelle.

Die Dokumentation ist der Aufwand, nicht das Audit

Der zeitraubende Teil einer EN-1090-Zertifizierung ist selten der Audittag, sondern das Zusammentragen und Aktuellhalten der Nachweise: welche WPS durch welche WPQR gedeckt ist, welcher Schweißer für welchen Bereich qualifiziert ist, wann die nächste Bestätigung fällig wird. SchweißDoku hält diese Nachweise an einem Ort und zeigt ablaufende Fristen im Dashboard an, bevor sie im Audit auffallen.

Häufige Fragen

Wer stellt das EN-1090-Zertifikat aus?

Nicht der Betrieb selbst und nicht der Auftraggeber, sondern eine Zertifizierungsstelle. EN 1090-1:2009+A1:2011 teilt die Aufgaben in Tabelle ZA.3 auf: Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle liegen beim Hersteller, die Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie deren laufende Überwachung bei der Zertifizierungsstelle.

Reicht eine bestehende ISO 9001 für die werkseigene Produktionskontrolle?

Nicht automatisch. EN 1090-1:2009+A1:2011 formuliert in §6.3.1, dass ein System, das den Anforderungen von EN ISO 9001 entspricht und den Anforderungen dieser Norm angepasst wurde, als ausreichend gilt. Entscheidend ist das Wort »angepasst«: Ein unverändertes ISO-9001-System deckt die schweißtechnischen Anforderungen nicht ab.

Wie lange gilt ein EN-1090-Zertifikat und wie oft wird überwacht?

Den Überwachungsrhythmus regelt DIN EN 1090-1:2012-02 (EN 1090-1:2009+A1:2011) in Anhang B: Nach B.4.1 ist die erste Inspektion der laufenden Überwachung ein Jahr nach der Erstinspektion durchzuführen; Tabelle B.3 »Übliche Überwachungsintervalle« nennt für EXC1 und EXC2 die Folge 1–2–3–3 Jahre, für EXC3 und EXC4 die Folge 1–1–2–3–3 Jahre. Liegen zwei Inspektionen zwei oder drei Jahre auseinander, verlangt B.4.3 dazwischen eine jährliche Erklärung des Herstellers. Eine feste Laufzeit des Zertifikats schreibt die Norm dagegen nicht vor; ZA.2.3 verlangt im beigefügten Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle aber die Angabe »Bedingungen und Gültigkeitsdauer des Zertifikates, sofern zutreffend«. Das DVS-Merkblatt 1711 (08/2016) hält in §3.5.2 fest, dass Zertifikate über die Konformität der WPK unbefristet gültig sind, solange sich die Bestimmungen der EN 1090-1 nicht ändern und sich die Bedingungen beim Hersteller nicht wesentlich geändert haben; nach Ermessen der Zertifizierungsstelle können Zertifikate zudem befristet werden. Was Ihre Zertifizierungsstelle konkret vereinbart, steht in deren Zertifizierungsprogramm.

Wer legt die Ausführungsklasse fest?

Nicht der ausführende Betrieb. EN 1090-2:2018 verlangt in §4.1.2, dass die Ausführungsspezifikation die maßgebende Ausführungsklasse festlegt; einen Akteur benennt die Norm dabei nicht. Wer sie in der Praxis festlegt, hält das DVS-Merkblatt 1711 (08/2016) in §2.2 fest: in der Regel derjenige, der die Bemessung beziehungsweise die Bauteilspezifikation erstellt — also Auftraggeber oder Tragwerksplaner. Der Betrieb muss die Klasse kennen, bevor er zertifiziert wird, denn sie bestimmt unter anderem, welche Stufe der ISO 3834 zugrunde zu legen ist.

Welche ISO-3834-Stufe verlangt meine Ausführungsklasse?

EN 1090-2:2018 ordnet den Ausführungsklassen feste Stufen zu: EXC1 verweist auf EN ISO 3834-4, EXC2 auf EN ISO 3834-3, EXC3 und EXC4 auf EN ISO 3834-2.

Nachweise für die Erstinspektion an einem Ort statt in Ordnern und Excel-Listen.

Funktionen ansehen