Jeder Schweißer, der nach ISO 9606-1 qualifiziert ist, kann das nicht für immer und alle Anwendungen. Die Norm definiert präzise, für welche Verfahren, Werkstoffe und Positionen eine Qualifikation gilt – und wie lange. Viele Betriebe unterschätzen die Verwaltungsanforderungen.
Warum ISO 9606 so wichtig ist
Ohne gültige Schweißerqualifikation sind Schweißverbindungen im Sinne von DIN EN 1090, ISO 3834 und anderen Normen nicht anerkannt. Ein Audit ohne vollständige Qualifikationsnachweise führt im besten Fall zu einem Beanstandungsprotokoll – im schlechtesten zur Aussetzung der CE-Kennzeichnung.
Was die Prüfung abdeckt
Eine ISO 9606-1-Prüfung ist keine allgemeine Schweißerprüfung. Sie ist spezifisch auf:
- Schweißverfahren: 111 (E-Hand), 135 (MAG), 141 (WIG), 121 (UP)
- Grundwerkstoffgruppe: nach ISO/TR 15608 (z. B. Gruppe 1.1 für S235/S275, Gruppe 1.2 für S355)
- Nahtart: Stumpfnaht oder Kehlnaht
- Schweißposition: PA, PB, PF, PE, PC usw.
- Bauteilform: Blech oder Rohr
- Wanddicke und Rohrdurchmesser
Jede dieser Variablen bestimmt den Gültigkeitsbereich der Qualifikation.
Die wichtigste Regel: 6 Monate
Die häufigste Quelle für Audit-Beanstandungen ist die 6-Monats-Regel: Alle 6 Monate muss der verantwortliche Schweißkoordinator (RWC) bestätigen, dass der Schweißer aktiv in den qualifizierten Bereichen gearbeitet hat.
Unterbricht ein Schweißer die Tätigkeit in einem bestimmten Verfahren oder Werkstoffbereich für mehr als 6 Monate, erlischt die Qualifikation für diesen Bereich – auch wenn die 3-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist.
In der Praxis bedeutet das: Ein Schweißer, der im Sommer im Urlaub war und danach 4 Monate nicht MAG-geschweißt hat, bleibt qualifiziert. Wer 7 Monate kein MAG-Schweißen ausgeführt hat, verliert die MAG-Qualifikation.
Verlängerungsmethoden und Gesamtgültigkeit
ISO 9606-1:2017 sieht in Abschnitt 9.2 mehrere Methoden zur Bestätigung und Verlängerung vor — mit unterschiedlicher Wirkung auf die Gesamtgültigkeit:
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Methode (a) – 6-Monats-Bestätigung durch RWC (Standard in DACH-Praxis): Mit lückenloser halbjährlicher Bestätigung bleibt die Qualifikation bis zu 3 Jahre ab Prüfdatum gültig. Nach 3 Jahren ist eine Wiederholprüfung oder eine Verlängerung nach Methode (b) erforderlich.
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Methode (b) – Verlängerung durch Werkstoffprüfung alle 2 Jahre: Innerhalb der 6 Monate vor Ablauf der Initialgültigkeit kann die Qualifikation durch eine zerstörungsfreie oder zerstörende Prüfung um weitere 2 Jahre verlängert werden — beliebig oft. Dieser Weg wird in einigen Branchen (z. B. Druckgerätebau) bevorzugt.
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Methode (c) – Erneuerung nach 3 Jahren mit dokumentierter Schweißtätigkeit und ZfP-Protokollen: Wenn Schweißarbeiten kontinuierlich dokumentiert und durch ZfP belegt wurden, ist eine Verlängerung auch ohne neue Werkstoffprüfung möglich (Norm-Abschnitt 9.3).
In der Praxis verwenden die meisten Stahlbaubetriebe Methode (a) — mit halbjährlicher Bestätigung und einer Wiederholprüfung nach 3 Jahren.
Gültigkeitsbereiche in der Praxis
Ein Beispiel: Ein Schweißer legt eine Prüfung in Verfahren 135, Werkstoffgruppe 1.2, Stumpfnaht, Position PF, Dicke 12 mm ab.
Seine Qualifikation gilt dann typischerweise für:
- Verfahren 135 (nur MAG, nicht WIG oder E-Hand)
- Werkstoffgruppen 1.1 und 1.2
- Stumpfnähte und Kehlnähte (Stumpfnaht-Prüfung deckt beides ab)
- Positionen PF, PC, PA, PB (steigend deckt viele einfachere Positionen ab)
- Dickenbereich ca. 3–30 mm (je nach Norm-Tabelle)
Qualifikationsmanagement in der Praxis
In einem Betrieb mit 10 Schweißern laufen pro Jahr etwa 20–30 Fristen: 6-Monats-Bestätigungen und 3-Jahres-Abläufe. Ohne systematisches Tracking ist das fehleranfällig.
Typische Szenarien die schiefgehen:
- Schweißer wechselt die Abteilung, RWC wird nicht informiert
- 6-Monats-Bestätigung wird zwar mündlich gegeben, aber nicht dokumentiert
- Qualifikation läuft ab, weil alle davon ausgingen, der andere kümmert sich darum
SchweißDoku sendet automatische Warnungen 90, 30 und 7 Tage vor Ablauf – und dokumentiert 6-Monats-Bestätigungen mit Datumsstempel.